Als Studierendenwerk sind wir seit dem 1. Juli 2020 laut Coronaverordnung dazu verpflichtet, die Kontaktdaten unserer Gäste in unseren gastronomischen Einrichtungen zu erheben.
Bitte geben Sie auf dem bei jedem Kauf ausgehändigten Beleg folgende Daten an: Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit sowie Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
Wer keine persönlichen Angaben machen möchte, kann unser Angebot leider nicht nutzen und muss das Gebäude verlassen.
Wir bewahren die Daten, wie in der Coronaverordnung vorgeschrieben, vier Wochen lang auf und löschen sie dann. Der Datenschutz wird gewahrt. Auf Anforderung der zuständigen Behörde übermitteln wir die Daten, wenn dies zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen erforderlich ist.