Gesetze und Paragraphen sind nichts für Sie? Anträge sind viel zu kompliziert? Wir geben zu, das BAföG ist sehr komplex. Aber es lohnt sich, denn Sie bekommen Geld vom Staat und müssen am Ende nur die Hälfte zurückzahlen. Genau deshalb beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen weiter, wenn Sie Fragen zum BAföG haben.
Aktuell wurden Änderungen im BAföG beschlossen und damit auch eine neue "Studienstarthilfe".
Mit der neuen Studienstarthilfe soll jungen Menschen, unter 25 Jahren, aus einkommensschwachen Haushalten, die Sozialleistungen beziehen, die Entscheidung für ein Hochschulstudium erleichtert werden. Denn mit der Förderung werden finanzielle Hürden wie Ausgaben, die typischerweise mit der Aufnahme eines Studiums verbunden sind (z.B. Laptop, Lehr- und Lernmittel, Mietkaution), bei der Aufnahme eines Studiums abgebaut.
Bei der Studienstarthilfe handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro. Sie kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet.
Ab September 2024 kann die Hilfe ausschließlich elektronisch über BAföG Digital beantragt werden - unabhängig von einem eventuellen BAföG-Bezug. Für die Antragstellung wird eine BundID benötigt. Die BundID ist das zentrale Konto des Bundes zur Identifizierung der Antragstellenden bei der Online-Antragstellung. Also am besten jetzt schon auf die BundID-Seite gehen und sich ein BundID-Konto anlegen, wenn Sie für einen Antrag berechtigt sind.
Ob Sie anspruchsberechtigt sind und ab wann Sie zu Beginn Ihres Studiums die Studienstarthilfe beantragen können, erfahren Sie auf der BAföG-Website zur Studienstarthilfe: Was ist die Studienstarthilfe?
Aus Gründen der Verfahrensvereinfachung kann künftig auf die Anforderung von Nachweisen bei der Vermögensprüfung verzichtet werden, sofern der Wert des Vermögens von Auszubildenden den Betrag von 10.000 € nicht übersteigt. Hierfür kann der Vordruck - Vereinfachte Vermögensfestellung verwendet werden.
Denn gefördert wird frühestens ab dem Monat, in dem Ihr Antrag bei uns eingeht.
Falls Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie BAföG erhalten, empfehlen wir trotzdem:
Reichen Sie frühzeitig einen formlosen Antrag ein.
So wahren Sie die Frist – besonders wichtig, wenn Ihr Studienbeginn kurz bevorsteht – und haben anschließend genügend Zeit, sich in Ruhe zu informieren und zu entscheiden.
Unsere FAQs bieten Ihnen eine erste Orientierung für die nächsten Schritte.
Alternativ können Sie Ihren vollständigen Antrag direkt digital stellen.
Wenn Sie lieber klassisch vorgehen möchten, finden Sie hier auch alle Formulare – inklusive des formlosen Antrags zur Fristwahrung.
Sie möchten wissen, wer für Sie zuständig ist, wo Sie Ihre Unterlagen abgeben können oder wann wir geöffnet haben?
Am 20.06.2025 ist das Amt für Ausbildungsförderung geschlossen.
Am Montag, 23.06.2025, sind wir wieder für Sie da.
Welche*r unserer Sachbearbeiter*innen ist für Sie persönlich zuständig? Geben Sie dazu einfach Ihren Nachnamen ein und klicken Sie auf Anzeigen.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den angegebenen Zeiten um die Anwesenheitszeiten der Mitarbeitenden handelt. Die Erreichbarkeit hängt von den Zeiten der Beratungstermine und unseren Telefonzeiten ab.
Sie finden uns in Konstanz in der Gustav-Schwab-Straße, direkt hinter der Seezeit-Wohnanlage Petershauser Bahnhof.
Amt für Ausbildungsförderung – Seezeit
Gustav-Schwab-Straße 5
78467 Konstanz
Tel +49 7531 - 9782 500
Am 20.06.2025 ist das Amt für Ausbildungsförderung geschlossen.
Am Montag, 23.06.2025, sind wir wieder für Sie da.
Unsere Mitarbeiter*innen an der Empfangstheke beantworten hier gerne Ihre allgemeinen Fragen, nehmen Unterlagen entgegen und geben Formulare aus.
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Bitte beachten Sie, dass wir mittwochs telefonisch nicht erreichbar sind. In dieser Zeit bearbeiten die Mitarbeitenden ausschließlich die eingegangenen Anträge, sodass Sie so schnell wie möglich Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten.