Gesetze und Paragraphen sind nichts für Sie? Anträge sind viel zu kompliziert? Wir geben zu, das BAföG ist sehr komplex. Aber es lohnt sich, denn Sie bekommen Geld vom Staat und müssen am Ende nur die Hälfte zurückzahlen. Genau deshalb beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen weiter, wenn Sie Fragen zum BAföG haben.
Heizkostenzuschuss (Entlastungspaket III)
Studierende, welche im Zeitraum vom 01. September 2022 bis 31. Dezember 2022 für mindestens einen Monat Leistungen nach dem BAföG bezogen haben, werden mit einer weiteren Heizkostenpauschale in Höhe von 345 Euro unterstützt. Die Auszahlung ist in den ersten Monaten des Jahres 2023 geplant.
BAföG-Verbesserungen Herbst 2022
Zum Wintersemester 2022/23 tritt die neue BAföG-Novelle in Kraft. Durch die Änderungen können künftig mehr Studierende als bisher BAföG erhalten:
Weitere Details zu den einzelnen Verbesserungen erfahren Sie hier:
https://www.studentenwerke.de/de/content/aenderungen-bafoeg-herbst-2022.
Bei der Berechnung bis zum 31.12.2022 der Ausbildungsförderung wird das Pandemie bedingte Einkommen aus systemrelevanten Bereichen freigestellt.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird aufgrund der aktuellen Sondersituation ebenfalls ergänzt. Über die bereits im Zuge des Krankenhausentlastungsgesetzes vom 27. März 2020 erfolgte Freistellung von zusätzlichem Einkommen, das BAföG-Geförderte während der Corona-Pandemie im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen oder in der Landwirtschaft erzielen hinaus, wird nun derartiges zusätzliches Einkommen auch in anderen systemrelevanten Bereichen von der BAföG-Anrechnung freigestellt.
Außerdem wird – abweichend von der bisherigen Regelung – das zusätzlich erzielte Einkommen auch während der Monate, in der es tatsächlich zufließt, komplett von der Anrechnung freigestellt. Das heißt: BAföG-Leistungen werden auch während dieser Zeit ungekürzt weiter ausgezahlt.
Ein wirksamer Antrag auf Ausbildungsförderung liegt erst dann vor, wenn dieser schriftlich, d. h. von der antragstellenden Person eigenhändig unterzeichnet, beim BAföG-Amt eingegangen ist.
Über „BAföG-Digital“ gestellte Anträge sind nur dann verbindlich, wenn sie mit der eID-Funktion des Personalausweises authentifiziert werden oder eigenhändig unterschrieben als Upload über „BAföG-Digital“ an uns übermittelt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich gern an das BAföG-Amt
Sie finden uns in Konstanz in der Gustav-Schwab-Straße, direkt hinter der Seezeit-Wohnanlage Petershauser Bahnhof.
Seezeit Studierendenwerk Bodensee
Amt für Ausbildungsförderung
Gustav-Schwab-Straße 5
78467 Konstanz
Tel +49 7531 - 9782 500
Fax +49 7531 - 9782 509
bafoeg[at]seezeit.com
Unsere Mitarbeiterinnen an der Empfangstheke beantworten hier gerne Ihre allgemeinen Fragen, nehmen Unterlagen entgegen und geben Formulare aus.
Mo–Fr: 09.00–12.00 Uhr
Mo–Do: 13.00–15.30 Uhr
Feiertags geschlossen
Montag: 09.00–12.00 und 13.00–15.30 Uhr
Dienstag: 09.00–12.00 Uhr
Donnerstag: 09.00–12.00 Uhr
Videosprechstunde mit Ihrem/Ihrer Sachbearbeiter/-in
Mittwoch: 09.00–12.00 Uhr
Mo, Di, Do, Fr 09.00 – 12.00 Uhr
Mo, Di, Do, 13.00 – 15.30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass wir mittwochs telefonisch nicht erreichbar sind. In dieser Zeit bearbeiten die Mitarbeitenden ausschließlich die eingegangenen Anträge, sodass Sie so schnell wie möglich Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten.
Welche/r unserer Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter ist für Sie persönlich zuständig ? Geben Sie dazu einfach Ihren Nachnamen ein und klicken Sie auf Search.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den angegebenen Zeiten um die Anwesenheitszeiten der Mitarbeitenden handelt. Die Erreichbarkeit hängt von den Zeiten der Beratungstermine und unseren Telefonzeiten ab.
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Bitte beachten Sie, dass es sich bei den angegebenen Zeiten um die Anwesenheitszeiten der Mitarbeitenden handelt. Die Erreichbarkeit hängt von den Zeiten der Beratungstermine und unseren Telefonzeiten ab .
Mittwochs von 09.00 bis 12.00 Uhr findet im halbstündigen Takt eine Videosprechzeit statt. Um an der Videosprechzeit teilnehmen zu können, melden Sie sich bitte telefonisch über unsere Zentrale (+49 7531 - 9782 500) oder per E-Mail (bafoeg[at]seezeit.com) an. Bitte geben Sie in der E-Mail Ihren Vor- und Nachnamen an.
Nach der Terminvereinbarung erhalten Sie von uns einen Link, über den Sie später in den digitalen Raum gelangen. Falls Sie von Ihrem Mobilgerät aus teilnehmen wollen und die „Jitsi Meet“-App (iOS | Android) nicht installiert haben, klicken Sie einfach auf „Launch in web“.
Bitte nutzen Sie bevorzugt die Webbrowser Google Chrome/Microsoft Edge für die Videosprechstunde.
Antragstellung