Gesetze und Paragraphen sind nichts für Sie? Anträge sind viel zu kompliziert? Wir geben zu, das BAföG ist sehr komplex. Aber es lohnt sich, denn Sie bekommen Geld vom Staat und müssen am Ende nur die Hälfte zurückzahlen. Genau deshalb beraten wir Sie gerne und helfen Ihnen weiter, wenn Sie Fragen zum BAföG haben.
Regelstudienzeit Verlängerung
Um besondere Härten beim Studieren unter Pandemie-Bedingungen abzufedern, erfolgt im Regelfall für alle im Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/2021 immatrikulierten Studierenden in Baden-Württemberg eine Verlängerung der Regelstudienzeit. Stellen Sie rasch Ihren BAföG-Antrag!
Gern beantworten die Sachbearbeiter*innen des BAföG-Amts Ihre Fragen hierzu.
Die Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks fordert die Bundesregierung auf, zum 50. BAföG-Geburtstag 2021 – anstelle der üblichen Anpassungsnovellen – nun die längst überfällige umfassende strukturelle BAföG-Reform vorzunehmen und an die realen Studien- und Lebensrealitäten der Studierenden anzupassen, damit das BAföG endlich wieder seinem originären Auftrag gerecht wird und erneut mehr Studierende sowie auch Familien mit mittleren Einkommen erreicht.
Im Rahmen dieser Reform ist es erforderlich,
https://www.studentenwerke.de/de/content/hochschulsozialpakt-zur-sozialen-8
In Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen können Studierende über einen neuen digitalen Antragsassistenten Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Das Projekt ist Teil des gemeinsamen Vorhabens von Bund, Ländern und Kommunen, bis Ende 2022 alle wesentlichen Verwaltungsverfahren - wie im Online-Zugangsgesetz (OZG) vorgesehen - digital zugänglich zu machen. Ziel des OZG ist es unter anderem, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Durchschnitt für jede Anfrage nur halb so viel Zeit online wie offline benötigen.
Der neue Online-Antragsassistent steht für unser Bundesland leider noch nicht zur Verfügung.
Wir begrüßen aber die ersten Schritte, um das Antragsverfahren in Zukunft digital verfügbar zu machen.
Bei der Berechnung der Ausbildungsförderung wird das Pandemie bedingte Einkommen aus systemrelevanten Bereichen freigestellt.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird aufgrund der aktuellen Sondersituation ebenfalls ergänzt. Über die bereits im Zuge des Krankenhausentlastungsgesetzes vom 27. März 2020 erfolgte Freistellung von zusätzlichem Einkommen, das BAföG-Geförderte während der Corona-Pandemie im Gesundheitswesen, in sozialen Einrichtungen oder in der Landwirtschaft erzielen hinaus, wird nun derartiges zusätzliches Einkommen auch in anderen systemrelevanten Bereichen von der BAföG-Anrechnung freigestellt.
Außerdem wird – abweichend von der bisherigen Regelung – das zusätzlich erzielte Einkommen auch während der Monate, in der es tatsächlich zufließt, komplett von der Anrechnung freigestellt. Das heißt: BAföG-Leistungen werden auch während dieser Zeit ungekürzt weiter ausgezahlt.
BAföG wird auch durch die COVID-19-Pandemie bedingten Schließungen oder Einreisesperren weitergezahlt.
BAföG-Geförderten wird auch bei Schließungen von Schulen und Hochschulen oder Einreisesperren in andere Staaten ihre Ausbildungsförderung weitergezahlt. Das hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am Freitag in einem Erlass an die Länder geregelt, die das Gesetz vollziehen.
Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:
„Auch wenn Schulen und Hochschulen wegen der COVID-19-Pandemie geschlossen werden, erhalten BAföG-Geförderte ihre Ausbildungsförderung weiter. Ich möchte, dass BAföG-Geförderte in der aktuellen Ausnahmesituation Klarheit und Planungssicherheit haben. Niemand soll sich wegen der Corona-Pandemie um seine BAföG-Förderung Sorgen machen müssen. Deshalb habe ich mein Ministerium durch einen Erlass klarstellen lassen, dass die BAföG-Förderung im bisherigen Umfang weiter zu gewähren ist.
Wenn Schulen oder Hochschulen wegen der Pandemie geschlossen werden und deshalb Unterricht oder Vorlesungen ausfallen müssen, wird das BAföG weitergezahlt. BAföG-Geförderte sollen wegen der Corona-Pandemie keine Nachteile erleiden. Das ist mir wichtig.“
Alle Informationen des BMBF finden Sie hier.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Zum Wintersemester 2019/20 tritt die Änderung des BAföG in Kraft. Es lohnt sich auch eine erneute Antragstellung, wenn sich bei einem früheren Antrag keine oder nur eine geringe Förderung errechnet hat.
Beim BAföG besteht aufgrund der sozialen Rückzahlungsbedingungen praktisch kein Verschuldensrisiko.
Hier die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst:
Mehr Informationen gibt es beim Bundesministerium für Bildung und Forschung und bei der Seezeit-BAföG-Beratung
Hier geht es zum Video Mach deiner Zukunft einen Antrag vom Bundesministerum für Bildung und Forschung.
Seezeit Studierendenwerk Bodensee
Amt für Ausbildungsförderung
Gustav-Schwab-Straße 5
78467 Konstanz
Tel +49 7531 - 9782 500
Fax +49 7531 - 9782 509
bafoeg[at]seezeit.com
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