Deutsche und meistens auch ausländische Studierende können BAföG für ein erstes Studium erhalten. Wichtig ist, dass Sie vor Beginn Ihres 30. Lebensjahres mit dem Studium anfangen. Ein Masterstudium müssen Sie vor Beginn Ihres 35. Lebensjahres aufnehmen.
Nur in besonderen Fällen (z. B. Absolventen des zweiten Bildungswegs, persönliche und familiäre Gründe) können Sie auch dann BAföG bekommen, wenn Sie bei Studienbeginn älter als 30 bzw. 35 Jahre sind.
Sie erhalten frühestens für den Monat BAföG, in dem Sie Ihren Antrag stellen. Sie können den Antrag nicht rückwirkend stellen. Reichen Sie Ihren Antrag also rechtzeitig beim BAföG-Amt ein. Um die Frist einzuhalten, genügt zunächst auch ein formloser Antrag.
Bitte denken Sie rechtzeitig daran, Ihren Weiterförderungsantrag zu stellen, wenn Sie nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungszeitraums weiterhin BAföG erhalten möchten.
Nutzen Sie den eAntrag, um Ihren BAföG-Antrag online auszufüllen. Ein Assistent führt Sie durch die Unterlagen. Anschließend können Sie sich entscheiden, ob Sie den Antrag ausdrucken und per Post oder digital per De-Mail an das BAföG-Amt senden. Wie das genau funktioniert, ist unter BAföG-Online beschrieben.
Sie können Ihren Antrag natürlich auch ganz „klassisch“ in Papierform ausfüllen und mit Ihrer Unterschrift per Post, Fax oder E-Mail an uns senden oder persönlich bei uns abgeben.
Links
Downloads
Konstanz
Weingarten
Online
Ihre persönliche Förderungshöhe richtet sich nach Ihrem Bedarf. Dieser mindert sich ggfs. um Ihr anrechenbares Einkommen und Vermögen sowie um das Einkommen Ihres (möglichen) Ehegatten oder Lebenspartners und Ihrer Eltern.
Links
Sie erhalten BAföG bis zum Erreichen der Förderungshöchstdauer (= Regelstudienzeit). Auch wenn Sie nicht für alle Semester innerhalb dieser Zeit BAföG erhalten oder beantragt haben, endet ihr Anspruch mit Ablauf der Förderungshöchstdauer.
Nur in bestimmten Ausnahmen können Sie auch länger BAföG erhalten (s. § 15 Abs. 3 BAföG):
Wir prüfen anhand Ihrer schriftlichen Begründung gern, ob Sie für eine angemessene Zeit, in der Sie Ihr Studium auch tatsächlich abschließen können, BAföG erhalten können.
Sollte das nicht auf Sie zutreffen, können Sie eventuell die sogenannte „Hilfe zum Studienabschluss“ erhalten. Dabei handelt es sich um ein unverzinsliches staatliches Darhlehen. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie zur Abschlussprüfung zugelassen sind und Ihr Studium innerhalb von 12 Monaten beenden können.
Wechseln Sie zum ersten Mal innerhalb der ersten beiden Semester die Fachrichtung, so ist das in der Regel unproblematisch. Bei solchen Wechseln wird vermutet, dass ein wichtiger Grund für den Wechsel vorliegt.
Je später im Studium Sie die Fachrichtung wechseln, umso schwieriger ist es, weiterhin noch BAföG zu bekommen. Entscheidend sind die Gründe für den Fachrichtungswechsel, diese müssen wir sorgfältig prüfen.
Bei einem Fachrichtungswechsel empfehlen wir Ihnen, sich im Vorfeld von uns beraten zu lassen.
Sie können BAföG auch für Ihr Studium oder Praktikum im Ausland bekommen. Den Antrag auf Auslands-BAföG stellen Sie beim jeweils zuständigen Auslands-BAföG Amt. Informieren Sie uns rechtszeitig wann Ihre Auslandsausbildung beginnt.
Links
Entscheidend ist Ihr Einkommen im Bewilligungszeitraum, also in dem Zeitraum, für den Leistungen nach dem BAföG beantragt und bewilligt werden. In einem Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten dürfen Sie rund 5.400 Euro brutto aus einem Minijob oder aus Ferienarbeit dazuverdienen, ohne dass das BAföG gekürzt wird. Wenn Sie ein höheres Einkommen haben, reduziert sich die Höhe des BAföG. Teilen Sie Ihren Verdienst auf jeden Fall dem BAföG-Amt mit. Bei Praktikantenvergütungen gelten andere Regeln, wir beraten Sie gern dazu.
Das BAföG besteht in der Regel zur einen Hälfte aus einem Zuschuss und zur anderen Hälfte aus einem zinslosen Staatsdarlehen. Sie müssen deshalb nach dem Ende des Studiums nur einen Teil des Geldes, das zinslose Darlehen, zurückzahlen.
Maximal entstehen (zinslose) Darlehensschulden von 10.010 Euro, auch wenn Sie insgesamt einen höheren Darlehensbetrag erhalten haben. Die Rückzahlungspflicht beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Die Ratenhöhe liegt derzeit bei 105 Euro monatlich, ab 01.04.2020 liegt die monatliche Ratenhöhe bei 130 Euro. Die BAföG-Darlehen werden vom Bundesverwaltungsamt in Köln eingezogen und verwaltet. Die Einzelheiten der Rückzahlungsmodalitäten finden Sie hier.
Sollten Sie im Ausnahmefall das BAföG als verzinsliches Bankdarlehen erhalten haben, dann müssen Sie das Darlehen einschließlich der angefallenen Zinsen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zurückzahlen.Weitere Informationen finden Sie hier.