Erklärung zur Barrierefreiheit

Seezeit Studierendenwerk Bodensee AöR ist bemüht, seine Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website seezeit.com und seezeit.com/Community

 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseiten sind nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt

 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

 

2.1. Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

  • Diese Website ist nicht komplett in einfacher Sprache zugänglich, da für unsere Zielgruppe das Verstehen von anspruchsvollen und/oder wissenschaftlichen Texten für ein Studium vorausgesetzt wird.
  • Zudem sind bislang keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.

 

2.2. Unverhältnismäßige Belastung

Als Studierendenwerk verfügen wir über einen sehr umfangreichen und vielfältigen Webauftritt, weshalb sich Fehler nicht komplett vermeiden lassen.

  • Diese Website ist bislang nur eingeschränkt mit einem Screenreader zugänglich.
  • Bisher ist diese Website nur in begrenztem Umfang ausschließlich über die Tastatur zugänglich.
  • Eine Anpassung der Schriftgröße ist momentan nicht möglich. Alternativ kann die Seite über den Browser gezoomt werden.
  • Es sind nicht bei allen Bildern und Grafiken und Links alternative Texte hinterlegt.
  • Nicht alle Dokumente bzw. PDF-Dateien liegen in einer barrierefreien Fassung vor.
  • Eingebundene Videos stehen derzeit ohne Untertitel oder textliche Alternativen zur Verfügung.
  • Formulare werden derzeit noch nicht komplett barrierefrei zur Verfügung gestellt.
  • Unterscheidbarkeit von Inhalten und Hintergrund ist nicht komplett gegeben, z.B. ist ein ausreichender Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund nur teilweise gegeben.
  • Karten, die der Anfahrtsbeschreibung dienen, sind nicht in Textform ergänzt.
  • Slider lassen sich nicht individuell anhalten.

 

2.3 Begründung 

Seezeit verfügt über einen sehr umfangreichen Webauftritt. Der überwiegende Anteil und Inhalt der Seiten wurde vor September 2018 veröffentlicht. Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung nach den Bundes- und Landesgleichstellungsgesetzen ist die Internetseite jedoch noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet. Die technische Umsetzung wird sukzessive durchgeführt. Entsprechende Maßnahmen wurden eingeleitet.

 

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 7.10.2022 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 7.10.2022 überprüft.

 

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Haben Sie Mängel beim barrierefreien Zugang zu den Inhalten des Studierendenwerks festgestellt? Dann können Sie sich gerne an uns wenden. Bitte verwenden Sie die E-Mail-Adresse servicecenter[at]seezeit.com
Telefonisch erreichen Sie uns unter +49 7531 - 9782 220

 

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die E-Mail servicecenter[at]seezeit.com wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

 

Falls wir nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

 

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

 

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 - 279 3360
E-Mail: Poststelle[at]bfbmb.bwl.de

 

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.