Ein Studienkredit oder Darlehen kann eine Möglichkeit sein, das Studium mitzufinanzieren. Wir möchten Ihnen einige der Angebote vorstellen, für weitere Fragen ist unsere Sozialberatung gerne da. Einen ersten Überblick zu verschiedenen Studienkrediten und Darlehen finden Sie hier:
Für Studierende, die vorübergehend in eine wirtschaftliche Notlage geraten oder am Studienende sind, kann ein zinsloses Darlehen eine schnelle Hilfe bedeuten. Wir bieten Ihnen zwei Formen des zinslosen Darlehens an: den Härtefonds des Deutschen Studentenwerks (DSW) und den Seezeit-Härtefonds. Insgesamt bis zu 2000 €
Für beide Darlehensformen müssen Sie geeignete Bürgen stellen, die ein regelmäßiges Einkommen in der Bundesrepublik Deutschland nachweisen können. Weitere Vorgaben und Richtlinien können Sie auch in unseren Downloads nachlesen.
Informieren Sie sich bei unserer Sozialberaterin Marlies Piper über die zinslosen Darlehen. Sie beantwortet Ihre Fragen und unterstützt Sie beim Ausfüllen der Vertragsunterlagen.
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Der Bildungskredit ist ein Programm der Bundesregierung, das sich besonders an Studierende im fortgeschrittenen Studium richtet. Der Bildungskredit kann eine zinsgünstige Alternative sein, wenn die Kosten für das Studium zu hoch sein sollten oder der Abschluss des Studiums gefährdet ist. Er kann nach einem Bachelorexamen ein weiteres Mal für den Master beansprucht werden.
Gerne beraten wir Sie, ob ein Bildungskredit für Sie infrage kommt und welche Bedingungen damit verbunden sind über unsere Sozialberatung.
Die Vertragsunterlagen erhalten Sie direkt vom Bundesverwaltungsamt. Sie können den Vertrag nur bei einer Bank legitimieren lassen.
Reicht das BAföG oder das Familienvermögen nicht aus, um die Lebenshaltungskosten zu finanzieren? Sie möchten Ihr Studium lieber zügig beenden, als es durch einen zeitaufwändigen Nebenjob in die Länge zu ziehen? Welche Optionen für Sie in Frage kommen, kann in der Beratung geklärt werden. Der KfW-Studienkredit ist unabhängig vom eigenen Einkommen und dem der Eltern und er kann mit dem BAföG oder dem Bildungskredit kombiniert werden. Antragstellung und Einstieg in den Vertrag ist mit Studienbeginn monatlich bis zum 10. Fachsemester möglich.
Wir beraten Sie ausführlich zu den Ihnen bestehenden Optionen, auch zum KfW-Studienkredit, klären die Konditionen und beantworten Ihre Fragen. Die Beratung bzw. analoge Antragsannahme ist in Konstanz und in Weingarten persönlich noch bis 30.10.2023 möglich, danach nur noch digital. Wenn Sie interessiert sind, vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Hinweis: Die Freischaltung des KfW Studienkredits für das neue Semester ist noch bis November 2023 möglich. Schicken Sie bitte per E-Mail das KfW Nachweisprotokoll, beide Seiten Personalausweis und die Semesterbescheinigung oder kommen im Service Center mit den Unterlagen vorbei.
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Beratung & Antragsannahme in Konstanz
Bitte für die Erstberatung und Antragsannahme einen Termin vereinbaren. Sie finden die Sozialberatung an der Universität Konstanz im K-Gebäude unterhalb der Mensa.
Erstberatung
Marlies Piper
Sozialberatung
Raum K 316
Tel + 49 7531 - 9782 211
sozialberatung[at]seezeit.com
Antragsannahme
Service Center Konstanz
Ebene A 5
Tel +49 7531 - 9782 220
servicecenter[at]seezeit.com
Beratung & Antragsannahme in Weingarten
Sie finden unser Service Center in der Mensa Weingarten, im Eingangsbereich auf der linken Seite.
Service Center Weingarten
Tel +49 7531 - 9782 221
servicecenter-wgt[at]seezeit.com
Nachweise während der Vertragslaufzeit
Studienbescheinigung
Bitte beachten Sie, dass Sie jeweils bis zum 15. April bzw. 15. Oktober eines Jahres Ihre fortlaufende Immatrikulation nachweisen müssen. Die Nachweise können Sie persönlich, postalisch oder digital per E-Mail beim Service Center einreichen. Erforderlich sind das KfW-Nachweisprotokoll (über KfW-Onlineportal s.u.), den Personalausweis und eine aktuelle ausführliche Semesterbescheinigung mit, aus der hervorgeht, ob ein Beurlaubungsstatus besteht.
Link KfW-Onlineportal Studienbescheinigung
E-Mail-Anschrift Konstanz servicecenter[at]seezeit.com
oder Weingarten/Ravensburg servicecenter-wgt[at]seezeit.com
Leistungsnachweis
Spätestens zum Ende des sechsten Fach- bzw. Fördersemesters im Bachelor müssen Sie einen Leistungsnachweis der Hochschule über 90 ECTS direkt bei der KfW einreichen. Wird wegen der Corona Pandemie ein Verlängerungssemester benötigt, kann über einen formlosen Antrag bei der KfW ein Semester beantragt und verlängert werden, wenn die Hochschule die Verzögerung aus organisatorischen Gründen bestätigt.
Link Formblatt Leistungsnachweis
Förderung über das 10. Fachsemester hinaus
Die KfW-Bank kann Ihren Vertrag ggf. bis zum 14. Fachsemester verlängern. Reichen Sie dazu im 10. Fachsemester die Bescheinigung der Hochschule ein, dass Sie Ihr Studium voraussichtlich in vier weiteren Semestern erfolgreich abschließen werden.
Link Bescheinigung der Hochschule über den voraussichtlichen Studienabschluss