Jeder Studierende entrichtet zur Immatrikulation und zu Beginn eines jeden Semesters eine bestimmte Gebühr an seine Hochschule. Diese setzt sich zusammen aus Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenschaftsbeitrag und Studierendenwerksbeitrag.
Der Studierendenwerksbeitrag ist ein Baustein, aus dem sich das Studierendenwerk finanziert:
Finanzierung Seezeit Studierendenwerk (2017)
Der Studierendenwerksbeitrag fließt zum Beispiel in die kostenfreie Sozial- und die psychotherapeutische Beratung oder die vergünstigten Mensa-Menüs Seezeit-Teller, KombinierBar und hin&weg ein.
Teil des Studierendenwerksbeitrags ist auch der sogenannte Solidarbeitrag für das Semesterticket. Die Idee dahinter ist, dass alle Studierenden einen geringen Betrag entrichten, der das Semesterticket mitfinanziert. Dadurch können die Verkehrsbetriebe die Semestertickets zu günstigen Preisen anbieten. Der Solidarbeitrag für das Semesterticket ist ein durchlaufender Posten. Das heißt, Seezeit gibt diesen Betrag vollständig an die jeweiligen Verkehrsbetriebe weiter.
Downloads:
Den Studierendenwerksbeitrag entrichten Sie automatisch bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung ins nächste Semester.
Universität Konstanz
€ 80,- (inkl. € 22,- Solidarbeitrag Studiticket Stadtwerke + VHB)
HTWG Konstanz
€ 77,50 (inkl. € 19,50 Solidarbeitrag Studiticket Stadtwerke + VHB)
RWU Ravensburg-Weingarten
€ 75,50 (inkl. € 17,50 Solidarbeitrag Studiticket Bodo)
PH Weingarten
€ 75,50 (inkl. € 17,50 Solidarbeitrag Studiticket Bodo)
DHBW Ravensburg
einmalig für drei Studienjahre € 241,- (inkl. € 11,00 Solidarbeitrag Studiticket Bodo/pro Studienhalbjahr)
Wenn Sie sich spätestens innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn exmatrikulieren, können Sie sich den Studierendenwerksbeitrag zurückerstatten lassen. Dies gilt auch, wenn Sie Ihre Einschreibung fristgemäß zurückgenommen haben oder die Hochschule gewechselt haben.
Um den Antrag auf Rückerstattung zu bearbeiten, benötigen wir eine Exmatrikulationsbescheinigung sowie einen Nachweis über die Zahlung der Studiengebühren. Bei Fragen können Sie sich an das Service Center wenden.
Studierende mit Schwerbehindertenausweis, die den öffentlichen Nahverkehr kostenfrei nutzen können, können sich den Solidarbeitrag für das Semesterticket zurückerstatten lassen. Der formlose Antrag muss spätestens am Tag vor Semesterbeginn im Service Center gestellt werden, siehe § 4 Abs. 2 Beitragsordnung.