Alle Studierenden zahlen zur Immatrikulation und zu Beginn jedes Semesters eine Gebühr an die Hochschule. Diese setzt sich aus dem Verwaltungskostenbeitrag, dem Studierendenschaftsbeitrag und dem Studierendenwerksbeitrag zusammen. Letzterer trägt etwa 15 % (2023) zur Finanzierung des Studierendenwerks bei.
Der Verwaltungsrat von Seezeit besteht aus drei Mitgliedern der Hochschulleitungen, vier studentischen Vertretungen, drei externen sachverständigen Personen sowie weiteren beratenden Mitgliedern. Gemeinsam beraten und beschließen sie wichtige Themen – zum Beispiel den Wirtschaftsplan von Seezeit.
Ein zentraler Bestandteil davon ist der Studierdenwerksbeitrag, den Studierende an das Studierendenwerk leisten. Zusammen mit den Einnahmen von Seezeit und öffentlichen Zuschüssen ermöglicht dieser Beitrag viele Angebote rund ums Studium – für mehr Chancengleichheit in der Hochschulbildung:
Kostenfreie Beratung: Sozial- und psychotherapeutische Beratung
Günstig essen: Vergünstigte Mensa-Menüs wie Seezeit-Teller, KombinierBar und hin&weg
Wohnen: Bezahlbarer Wohnraum in Hochschulnähe
Kultur: Unterstützung studentischer Projekte über die Seezeit-Kulturförderung
Mitgestalten: Finanzierung des Studierendenmagazins campuls
Unterstützung in Notlagen: Härtefonds und Nothilfe
Und vieles mehr – solidarisch finanziert, damit alle gut durchs Studium kommen.
Teil des Studierendenwerksbeitrags ist auch der sogenannte Solidarbeitrag für das Semesterticket. Die Idee dahinter ist, dass alle Studierenden einen geringen Betrag entrichten, der das Semesterticket mitfinanziert. Dadurch können die Verkehrsbetriebe die Semestertickets zu günstigen Preisen anbieten. Der Solidarbeitrag für das Semesterticket ist ein durchlaufender Posten. Das heißt, wir geben diesen Betrag in voller Höhe an die Verkehrsunternehmen weiter.
Der Verwaltungsrat von Seezeit hat am 08. Januar 2025 in der Neufassung der Beitragsordnung des Studierendenwerks Bodensee die ab dem Wintersemester 25/26 geltenden Studierendenwerksbeiträge beschlossen. Die Erhöhung um 20 Euro ist notwendig geworden, um das bestehende Angebot des Studierendenwerks von psychotherapeutischer Beratungsstelle bis hin zu qualitativ hochwertigen Essen in unseren Mensen weiterhin aufrechtzuerhalten.
Den Studierendenwerksbeitrag entrichten Sie automatisch bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung ins nächste Semester.
Universität Konstanz
€ 115,– (inkl. € 22,– Solidarbeitrag Studi-Ticket/VHB Stadtwerke Konstanz)
HTWG Konstanz
€ 112,50 (inkl. € 12,50 Solidarbeitrag Studi-Ticket/VHB Stadtwerke Konstanz)
RWU Ravensburg-Weingarten
€ 110,50 (inkl. € 17,50 Solidarbeitrag Studi-Ticket)
PH Weingarten
€ 110,50
DHBW Ravensburg
einmalig für drei Studienjahre € 345,–
Wenn Sie sich spätestens innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn exmatrikulieren, können Sie sich den Studierendenwerksbeitrag zurückerstatten lassen. Dies gilt auch, wenn Sie Ihre Einschreibung fristgemäß zurückgenommen haben oder die Hochschule gewechselt haben.
Um den Antrag auf Rückerstattung zu bearbeiten, benötigen wir eine Exmatrikulationsbescheinigung sowie einen Nachweis über die Zahlung der Studiengebühren. Bei Fragen können Sie sich an das Service Center wenden.
Studierende mit Schwerbehindertenausweis, die den öffentlichen Nahverkehr kostenfrei nutzen können, können sich den Solidarbeitrag für das Semesterticket zurückerstatten lassen. Der formlose Antrag muss spätestens am Tag vor Semesterbeginn im Service Center gestellt werden, siehe § 4 Abs. 2 Beitragsordnung.
Seezeit finanziert sich zu ca. zwei Dritteln aus selbst erwirtschafteten Einnahmen. Circa ein Drittel bilden Semesterbeiträge, die BAföG-Aufwandserstattung sowie Landes und Kommunalzuschüsse.