Sie erhalten BAföG ab dem Monat, in dem Ihr unterschriebener Antrag eingeht, frühestens jedoch ab Beginn des Studiums. Es genügt zunächst ein formloser Antrag.
Ob Sie den Weiterförderungsantrag noch nicht gestellt haben oder zum ersten Mal BAföG beantragen – ganz egal. Unser Team im Amt für Ausbildungsförderung beantwortet Ihre Fragen: