Verlängerung der Regelstudienzeit

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Bild: Linial an einer Schultafel

Regelstudienzeit wird auch für das Wintersemester 21/22 ausgeweitet

Die individuelle Regelstudienzeit wird nun auch für die im Wintersemester 2021/22 immatrikulierten Studierenden in Baden-Württemberg um ein weiteres Semester verlängert, grundsätzlich ist also eine längere Bezugsdauer der BAföG-Leistungen möglich. Auf diese Weise sollen besondere Härten beim Studieren unter Pandemie-Bedingungen abgefedert werden. Stellen Sie also rechtzeitig Ihren Weiterförderungsantrag!

Ihre Fragen zur Auswirkung dieser Regelung auf Ihre Ausbildungsförderung beantworten wir gern: bafoeg[at]seezeit.com