Zum Wintersemester 2022/23 tritt die neue BAföG-Novelle in Kraft. Durch die Änderungen können künftig mehr Studierende als bisher BAföG erhalten. Welche Verbesserungen es im Einzelnen gibt, erfahren Sie hier.
Generell gilt - BAföG zahlt sich aus! Denn Sie erhalten Geld vom Staat und müssen später maximal die Hälfte zurückzahlen. Die Hilfe zum Studienabschluss muss in voller Höhe zurückgezahlt werden. Egal, ob Sie ihr Studium gerade erst beginnen oder schon mittendrin stecken: Einen BAföG-Antrag können Sie jederzeit stellen. Weitere Infos zum BAföG erhalten Sie auf unserer Website. Gerne können Sie sich auch persönlich von unseren Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern zu Ihrem Antrag sowie zu allgemeinen BAföG-Fragen beraten lassen.
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