Zum Wintersemester 2019/20 tritt die Änderung des BAföG in Kraft. Es lohnt sich auch eine erneute Antragstellung, wenn sich bei einem früheren Antrag keine oder nur eine geringe Förderung errechnet hat.
Beim BAföG besteht aufgrund der sozialen Rückzahlungsbedingungen praktisch kein Verschuldensrisiko.
Hier die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst:
- Der Wohnzuschlag steigt auf 325 Euro (für nicht bei den Eltern wohnende Studis)
- Der Förderungshöchstsatz steigt auf 853 Euro monatlich
- Der Kinderbetreuungszuschlag bis zum Erreichen des 14. Lebensjahres steigt auf 140 Euro
- Die Einkommensfreibeträge (Ehegatten/eingetragene Lebenspartner/Eltern) steigen!
- Studierende im Alter von 30 Jahren oder mehr erhalten einen höheren Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag, maximal 189 Euro
- Kindererziehung wird bis zum Erreichen des 14. Lebensjahres berücksichtigt und zwar bei der Überschreitung der Altersgrenze und bei der Förderung nach Ablauf der Förderungshöchstdauer
- Die häusliche Pflege naher Angehöriger ab Pflegegrad 3 wird als Grund für eine verlängerte Förderung anerkannt
- Das KfW –Bankdarlehen wird abgeschafft, die Hilfe zum Studienabschluss ist ein zinsfreies Darlehen
Mehr Informationen gibt es beim <link www.bmbf.de/de/bafoeg-reform-welche-aenderungen-sind-geplant-7319.html _blank external-link-new-window "Opens internal link in current window">Bundesministerium für Bildung und Forschung </link>und bei der <link 309 - internal-link "Opens internal link in current window">Seezeit-BAföG-Beratung</link>
Hier geht es zum Video <link www.bmbf.de/de/media-video-29073.php; _blank external-link-new-window "Opens internal link in current window">Mach deiner Zukunft einen Antrag</link> vom Bundesministerum für Bildung und Forschung.