Neue Studienstarthilfe

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Sparschwein mit Geld und Stifte und Haftnotizen

Studienstarthilfe ab September 2024 zur Finanzierung des Studienstarts

Aktuell wurden Änderungen im BAföG beschlossen und damit auch eine neue "Studienstarthilfe". 

 

Mit der Studienstarthilfe soll jungen Menschen, unter 25 Jahren, aus einkommensschwachen Haushalten, die Sozialleistungen beziehen, die Entscheidung für ein Hochschulstudium erleichtert werden. Denn mit der Förderung werden finanzielle Hürden wie Ausgaben, die typischerweise mit der Aufnahme eines Studiums verbunden sind (z.B. Laptop, Lehr- und Lernmittel, Mietkaution), bei der Aufnahme eines Studiums abgebaut.

 

Bei der Studienstarthilfe handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro. Sie kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet.

 

Ab September 2024 kann die Hilfe ausschließlich elektronisch über BAföG Digital beantragt werden - unabhängig von einem eventuellen BAföG-Bezug.  Für die Antragstellung wird eine BundID benötigt. Die BundID ist das zentrale Konto des Bundes zur Identifizierung der Antragstellenden bei der Online-Antragstellung. Also am besten jetzt schon auf die BundID-Seite gehen und sich ein BundID-Konto anlegen, wenn Sie für einen Antrag berechtigt sind.

 

Ob Sie anspruchsberechtigt sind und ab wann Sie zu Beginn Ihres Studiums die Studienstarthilfe beantragen können, erfahren Sie auf der BAföG-Website zur Studienstarthilfe: Was ist die Studienstarthilfe?