Studierende, die durch die Pandemie in finanzielle Not geraten sind, weil ihnen beispielsweise der Nebenjob weggebrochen ist, können ab 20. November 2020 wieder einen nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen. Die Mittel dafür stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den deutschen Studierendenwerken zur Verfügung.
Unabhängig von Alter oder Semesterzahl können die Studierenden den Zuschuss in Höhe von mindestens 100 bis maximal 500 Euro pro Monat ab November 2020 bis März 2021 erhalten. Dafür müssen sie ihre Bedürftigkeit Monat für Monat nachweisen und die Hilfe jeweils neu beantragen. Die Höhe richtet sich nach dem Kontostand der betroffenen Studierenden zum Zeitpunkt der Antragstellung. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Den Antrag können die Studierenden über ein Online-Portal stellen.
Das BMBF hat im Austausch mit dem DSW, dem Dachverband der deutschen Studierendenwerke, die Richtlinien für die Überbrückungshilfe überarbeitet und vereinfacht. Beispielsweise können Studierende ihre Notlage nun auch durch erfolglose Bewerbungen auf Jobs nachweisen. Auch beim Nachweis des Kontostandes gibt es Vereinfachungen.
Damit wir die Anträge zeitnah bearbeiten und die Mittel auszahlen können, haben wir ein Team aus rund 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgebaut, die unsere Sozialberatungsstelle bei dieser Aufgabe unterstützen werden.
Fragen rund um die Überbrückungshilfe des Bundes beantwortet unser Team unter corona-zuschuss-bund[at]seezeit.com. Informationen zu weiteren Finanzierungshilfen für Studierende, auch über die Corona-Pandemie hinaus, finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Hier finden Sie den Antrag und die Richtlinien für die Überbrückungshilfe sowie FAQ’s und Technische Hinweise.