Seezeit Studierendenwerk Bodensee AöR ist bemüht, seine Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website seezeit.com und seezeit.com/Community.
Derzeit arbeiten wir am Relaunch unseres Webangebots zur Verbesserung der Usability, auch unter Berücksichtigung der Kriterien zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
Diese Webseiten sind nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Als Studierendenwerk verfügen wir über einen sehr umfangreichen und vielfältigen Webauftritt, weshalb sich Fehler nicht komplett vermeiden lassen.
Seezeit verfügt über einen sehr umfangreichen Webauftritt. Der überwiegende Anteil und Inhalt der Seiten wurde vor September 2018 veröffentlicht. Aufgrund der unverhältnismäßigen Belastung nach den Bundes- und Landesgleichstellungsgesetzen ist die Internetseite jedoch noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet. Die technische Umsetzung wird sukzessive durchgeführt. Entsprechende Maßnahmen wurden eingeleitet.
Diese Erklärung wurde am 7.10.2022 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 23.05.2024 überprüft.
Haben Sie Mängel beim barrierefreien Zugang zu den Inhalten des Studierendenwerks festgestellt? Dann können Sie sich gerne an uns wenden. Bitte verwenden Sie die E-Mail-Adresse Justiziariat[at]seezeit.com
Telefonisch erreichen Sie uns unter +49 7531 - 9782 120
Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die E-Mail Justiziariat[at]seezeit.com wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls wir nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 - 279 3360
E-Mail: Poststelle[at]bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.