Deutsche und meistens auch ausländische Studierende können BAföG für ein erstes Studium erhalten. Ob und in welcher Höhe du BAföG bekommst, hängt unter anderem vom Einkommen deiner Eltern, deinem Vermögen und vielen weiteren Faktoren ab. Eine Antragsstellung lohnt sich öfter als man denkt: Rund 70 % der Studierenden, die Anspruch hätten, nutzen ihn nicht.
Einen grundsätzlichen Anspruch hast du, wenn du:
Selbst wenn nicht alle Punkte zutreffen sollten, kann sich ein Antrag lohnen, denn es gibt einige Ausnahmeregelungen. Wir beraten dich gerne dazu.
Du bekommst frühestens für den Monat BAföG, in dem du deinen Antrag stellst. Das kannst du jederzeit machen, egal ob du dein Studium erst aufnimmst oder schon mittendrin bist. Du kannst den Antrag aber nicht rückwirkend stellen.
Ein wirksame Antragstellung liegt erst dann vor, wenn du im Antrag deinen vollständigen Namen angegeben hast und der Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingegangen ist.
Wenn du deinen Antrag online über BAföG-Digital stellst, bekommst du nach erfolgreicher Antragstellung eine Mitteilung, dass der Antrag bei uns eingegangen ist. Du musst den Antrag dann nicht mehr ausdrucken, unterschreiben oder verschicken.
Wenn du deinen Antrag nicht online stellen möchtest, kannst du die benötigten Formulare natürlich auch selbst ausdrucken oder bei uns abholen und den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Post an das Seezeit BAföG-Amt schicken oder persönlich abgeben:
Wenn du es nicht schaffst, den vollständigen Antrag rechtzeitig zu stellen, reicht für die Wahrung der Frist im ersten Schritt auch ein formloser Antrag. Aber Achtung: Der formlose Antrag ersetzt nicht die amtlichen Formulare und Nachweise und wir können noch nicht mit der eigentlichen Bearbeitung beginnen. Reiche deinen vollständigen Antrag deshalb so bald wie möglich nach.
Eine mündliche Antragstellung ist nicht möglich.
Hier findest du eine Checkliste mit allen Infos und Formularen, die du für deinen Antrag parat haben solltest. Wenn du deinen Antrag über BAföG digital stellst, musst du die Formulare nicht einzeln zusammensuchen sondern wirst Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet und kannst erforderliche Nachweise auch nachträglich hochladen.
Je vollständiger dein Antrag, desto schneller können wir ihn bearbeiten.
Das brauchen wir von dir:
Das brauchen wir zusätzlich wenn du ...
In manchen Fällen (z.B. Fachrichtungswechsel, besondere Vermögensformen u.a.) benötigen wir weitere Informationen, dann melden wir uns
Hier findest du die komplette Checkliste als pdf-Datei
Über BAföG-Digital kannst du deinen Antrag ganz bequem online stellen und musst die benötigten Formulare nicht extra zusammensuchen.
Alternativ bekommst du alle Formulare bei uns persönlich – entweder direkt im BAföG-Amt oder in einem unserer Service Center direkt auf dem Campus:
Natürlich kannst du dir die Formulare auch online selbst herunterladen:
Deine persönliche Förderungshöhe richtet sich nach deinem Bedarf. Bei der Berechnung spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle, etwa ob du ein eigenes Einkommen hast, wie viel deine Eltern verdienen, ob du Geschwister hast und vieles mehr.
Seit der letzten Erhöhung im Herbst 2024 beträgt die maximale BAföG-Förderung 992 € pro Monat. Wenn du bei deinen Eltern wohnst, sind es aktuell maximal 671 € pro Monat. Studierende, die älter als 29 Jahre sind, können maximal 1.088 € erhalten oder 767 €, wenn sie bei ihren Eltern wohnen.
Kinderbetreuungszuschlag für Studierende mit Kind
Studierende mit Kind können für jedes Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, außerdem einen Kinderbetreuungszuschlag als Zuschussförderung in Höhe von 160 € erhalten.
Mit dem Bafög-Rechner auf BAföG digital kannst du deinen möglichen Förderungsanspruch unkompliziert und ohne vorherige Registrierung ermitteln.
Hinweis: Die Ergebnisse des BAföG Rechners sind unverbindlich und begründen für sich allein keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung. Der tatsächliche Anspruch auf Förderung darf nur durch das entsprechende Amt festgelegt werden.
Du kannst BAföG in der Regel während deines kompletten Studiums erhalten. Die Förderungshöchstdauer entspricht normalerweise der Regelstudienzeit deines Studiengangs.
Flexibilitätssemester
Das Flexibilitätssemester (§ 15 Abs. 4 BAföG) erhöht die Regelstudienzeit um ein Semester – eine Begründung ist nicht erforderlich. Das Flexibilitätssemester kann nur einmal während der Studienlaufbahn in Anspruch genommen werden (du entscheidest, ob du das Flexibilitätssemester im Bachelor- oder Masterstudium nutzen willst).
Verlängerte Förderung
In bestimmten Ausnahmefällen ist eine längere Förderung möglich (§ 15 Abs. 3 BAföG)
Wir prüfen gerne anhand deiner schriftlichen Begründung, ob eine der genannten Voraussetzungen vorliegt.
Hilfe zum Studienabschluss
Als weitere Förderungsmöglichkeit kannst du die sogenannte Hilfe zum Studienabschluss (§ 15 Abs. 5 BAföG) erhalten. Dabei handelt es sich um ein zinsloses staatliches Darlehen. Voraussetzung ist, dass du zur Abschlussprüfung zugelassen bist und dein Studium innerhalb von 12 Monaten abschließen kannst.
Wenn du innerhalb der ersten drei Semester zum ersten Mal die Fachrichtung wechselst, ist das in der Regel unproblematisch. In diesem Fall wird davon ausgegangen, dass ein wichtiger Grund für den Wechsel vorliegt.
Bei späteren Fachrichtungswechseln sind die Gründe für den Fachrichtungswechsel ausschlaggebend. Wir müssen deine Gründe für den Fachrichtungswechsel sorgfältig prüfen. Lass dich am besten vor dem geplanten Fachrichtungswechsel von uns beraten!
Ja, du kannst BAföG auch für dein Studium oder Praktikum im Ausland bekommen. Den Antrag auf Auslands-BAföG musst du allerdings nicht bei uns, sondern beim zuständigen Auslands-BAföG Amt stellen. Informiere uns rechtzeitig, wann deine Auslandsausbildung beginnt.
Links
Entscheidend ist dein Einkommen im Bewilligungszeitraum, also in dem Zeitraum, in dem die Förderung beantragt und bewilligt wird. Einkünfte aus einem Minijob sollen keine Auswirkungen auf die Höhe deiner BAföG-Förderung haben.
In einem Bewilligungszeitraum von 12 Monaten darfst du insgesamt 6.672 Euro hinzuverdienen, ohne dass das BAföG gekürzt wird. Wenn du ein höheres Einkommen hast, wird dein BAföG entsprechend gekürzt. Teile deinen Verdienst auf jeden Fall dem BAföG-Amt mit. Für Praktikumsvergütungen gelten andere Regelungen – wir beraten dich gerne.
Das BAföG besteht in der Regel zur einen Hälfte aus einem Zuschuss und zur anderen Hälfte aus einem zinslosen Staatsdarlehen. Du musst deshalb nach dem Studium nur einen Teil des Geldes, das zinslose Darlehen, zurückzahlen. Die andere Hälfte gibt's vom Staat geschenkt.
Maximal entstehen Darlehensschulden von 10.010 Euro, auch wenn du insgesamt mehr Geld erhalten hast. Die Rückzahlungspflicht beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Wenn du das Geld schon früher zurückzahlen kannst, kann sich der Betrag unter Umständen verringern. Bei Engpässen oder wenn du finanziell in Not bist, gibt es Freistellungsmöglichkeiten bis hin zum Schuldenerlass nach 20 Jahren. Die BAföG-Darlehen werden vom Bundesverwaltungsamt in Köln eingezogen und verwaltet. Die Einzelheiten der Rückzahlungsmodalitäten findest du hier.
Solltest du im Ausnahmefall das BAföG als verzinsliches Bankdarlehen erhalten haben, dann musst du das Darlehen einschließlich der angefallenen Zinsen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zurückzahlen.Weitere Informationen dazu findest du hier.