Studienstarthilfe

1.000 € Zuschuss für deinen Studienstart am Bodensee

Einmalige Unterstützung für junge Menschen unter 25 Jahren, die vor dem Studium Sozialleistungen erhalten haben:

  • 1.000 € Zuschuss – einmalig, steuerfrei

  • Keine Rückzahlung

  • Keine Anrechnung auf BAföG oder andere Sozialleistungen

Prüfe jetzt deinen Anspruch und beantrage den Zuschuss:

Was ist die Studienstarthilfe?

Die Studienstarthilfe ist ein pauschaler Zuschuss von 1.000 €, den du nicht zurückzahlen musst. Du kannst sie beim Amt für Ausbildungsförderung in Konstanz bis zwei Monate nach Studienbeginn beantragen. Du kannst die Hilfe auch bekommen, wenn du kein BAföG erhältst.
 

Ziel ist es, dir den Einstieg ins Studium zu erleichtern, beispielsweise zur Unterstützung bei Umzugskosten oder Anschaffungen wie Technik oder Studienmaterial. Für laufende Ausgaben wie Miete oder Lebensunterhalt ist das BAföG gedacht. Wer Anspruch auf Studienstarthilfe hat, ist in der Regel auch BAföG-berechtigt – ein zusätzlicher BAföG-Antrag lohnt sich.

Wer kann die Studienstarthilfe bekommen?

Du kannst die Studienstarthilfe bekommen, wenn du:

  • jünger als 25 Jahre bist,
  • dich erstmals für ein Vollzeitstudium an einer Hochschule eingeschrieben hast,
  • im Monat vor deinem Studienbeginn eine Sozialleistungen (siehe Liste) erhalten hast
Diese Leistungen berechtigen zur Förderung

Antrag & Fristen

Deinen Antrag stellst du online über das Portal BAföG Digital.

Bitte beachte unbedingt die Frist! 

Der Antrag muss bis zum Ende des zweiten Monats nach deinem Studienbeginn gestellt werden.
Beispiel: Studienbeginn am 01.10. → Antrag möglich bis 30.11. 

Wenn du einen Vorkurs besuchst und dafür schon immatrikuliert bist (zählt der Vorkurs als Studienbeginn). Bereite am besten alle notwendigen Unterlagen frühzeitig vor, damit der Prozess reibungslos verläuft.

Was wird für den Antrag benötigt bzw. muss angegeben werden?

  • ein Konto bei BundID → Jetzt anlegen
  • Nachweis über die Sozialleistung im Monat vor Studienbeginn (z. B. Bewilligungsbescheid)
  • Immatrikulationsbescheinigung deiner Hochschule
  • Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift (wegen Altersgrenze)
  • inländisches Konto für die Auszahlung

Häufig gestellte Fragen zur Studienstarthilfe

Was ist die Studienstarthilfe?
Wer kann die Studienstarthilfe beantragen?
Muss die Studienstarthilfe zurückgezahlt werden?
Wird die Studienstarthilfe auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Muss ich die Studienstarthilfe versteuern?
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Wo kann ich die Studienstarthilfe beantragen?
Wie erstelle ich ein BundID-Konto?