Studienstarthilfe

1.000 € Zuschuss für deinen Studienstart

Einmalige Unterstützung für junge Menschen unter 25 Jahren, die vor dem Studium Sozialleistungen erhalten haben:

  • 1.000 € Zuschuss – einmalig, steuerfrei

  • Keine Rückzahlung

  • Keine Anrechnung auf BAföG oder andere Sozialleistungen

  • Auf Antrag bis zum Ende des Folgemonats nach Studienbeginn

Prüfe jetzt deinen Anspruch und beantrage den Zuschuss

Was ist die Studienstarthilfe?

Die Studienstarthilfe ist ein pauschaler Zuschuss von 1.000 €, den du nicht zurückzahlen musst. Du kannst die Hilfe beim Amt für Ausbildungsförderung in Konstanz bis zum Folgemonat nach Studienbeginn beantragen. Die Einmalzahlung kannst du auch bekommen, wenn du kein BAföG erhältst.
 

Ziel ist es, dir den Einstieg ins Studium zu erleichtern, beispielsweise zur Unterstützung bei Umzugskosten oder Anschaffungen wie Technik oder Studienmaterial. Für laufende Ausgaben wie Miete oder Lebensunterhalt ist das BAföG gedacht. Wer Anspruch auf Studienstarthilfe hat, ist in der Regel auch BAföG-berechtigt – ein zusätzlicher BAföG-Antrag lohnt sich.

Wer kann die Studienstarthilfe bekommen?

Du kannst die Studienstarthilfe bekommen, wenn du:

  • jünger als 25 Jahre bist,
  • dich erstmals für ein Vollzeitstudium an einer Hochschule eingeschrieben hast,
  • im Monat vor deinem Studienbeginn eine Sozialleistungen (siehe Liste) erhalten hast
Diese Leistungen berechtigen zur Förderung

Antrag & Fristen

Deinen Antrag stellst du online über das Portal BAföG Digital.

Bitte beachte unbedingt die Frist! 

Der Antrag muss bis zum Ende des Folgemonats nach dem Semesterbeginn (Vorlesungsbeginn) gestellt werden.
Beispiel: Vorlesungsbeginn im Oktober → Antragseingang bis 30. November.

Wichtig bei Vorkursen!

Wenn du schon immatrikuliert bist und an einem Vorkurs teilnimmst, zählt der Vorkurs als Ausbildungsbeginn. Stell deinen Antrag am besten direkt zum Kursstart – damit du die Frist hältst. 

Was ist für den Antrag erforderlich / muss ich abgeben?

  • ein Konto bei BundID → Jetzt anlegen
  • Nachweis über die Sozialleistung im Monat vor Studienbeginn (z. B. Bewilligungsbescheid)
  • Immatrikulationsbescheinigung deiner Hochschule
  • Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift (wegen Altersgrenze)
  • inländisches Konto für die Auszahlung

Häufig gestellte Fragen zur Studienstarthilfe

Was ist die Studienstarthilfe?
Wer kann die Studienstarthilfe beantragen?
Muss die Studienstarthilfe zurückgezahlt werden?
Wird die Studienstarthilfe auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Muss ich die Studienstarthilfe versteuern?
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Wo kann ich die Studienstarthilfe beantragen?
Wie erstelle ich ein BundID-Konto?