Gesetze und Paragraphen sind nichts für dich? Anträge sind viel zu kompliziert? Wir geben zu, das BAföG ist sehr komplex. Aber es lohnt sich, denn du bekommst Geld vom Staat und musst am Ende nur die Hälfte zurückzahlen. Genau deshalb beraten wir dich gerne und helfen dir weiter, wenn du Fragen zum BAföG hast.
Aktuell wurden Änderungen im BAföG beschlossen und damit auch eine neue "Studienstarthilfe".
Mit der neuen Studienstarthilfe soll jungen Menschen, unter 25 Jahren, aus einkommensschwachen Haushalten, die Sozialleistungen beziehen, die Entscheidung für ein Hochschulstudium erleichtert werden. Denn mit der Förderung werden finanzielle Hürden wie Ausgaben, die typischerweise mit der Aufnahme eines Studiums verbunden sind (z.B. Laptop, Lehr- und Lernmittel, Mietkaution), bei der Aufnahme eines Studiums abgebaut.
Bei der Studienstarthilfe handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro. Sie kann unabhängig von einem späteren BAföG-Bezug beantragt werden und wird nicht auf das BAföG angerechnet.
Ab September 2024 kann die Hilfe ausschließlich elektronisch über BAföG Digital beantragt werden - unabhängig von einem eventuellen BAföG-Bezug. Für die Antragstellung wird eine BundID benötigt. Die BundID ist das zentrale Konto des Bundes zur Identifizierung der Antragstellenden bei der Online-Antragstellung. Also am besten jetzt schon auf die BundID-Seite gehen und sich ein BundID-Konto anlegen, wenn du für einen Antrag berechtigt bist.
Ob du anspruchsberechtigt bist und ab wann du zu Beginn deines Studiums die Studienstarthilfe beantragen kannst, erfährst du auf unserer Seite zur Studienstarthilfe
Aus Gründen der Verfahrensvereinfachung kann künftig auf die Anforderung von Nachweisen bei der Vermögensprüfung verzichtet werden, sofern der Wert des Vermögens von Auszubildenden den Betrag von 10.000 € nicht übersteigt. Hierfür kann der Vordruck - Vereinfachte Vermögensfestellung verwendet werden.
Denn gefördert wird frühestens ab dem Monat, in dem dein Antrag bei uns eingeht.
Falls du dir noch nicht sicher bist, ob du BAföG erhältst, empfehlen wir trotzdem:
Reiche frühzeitig einen formlosen Antrag ein.
So wahrst du die Frist – besonders wichtig, wenn dein Studienbeginn kurz bevorsteht – und hast anschließend genügend Zeit, dich in Ruhe zu informieren und zu entscheiden.
Unsere FAQ bietet dir eine erste Orientierung für die nächsten Schritte.
Alternativ kannst du deinen vollständigen Antrag auch direkt digital stellen.
Wenn du lieber klassisch vorgehen möchtest, findest du hier auch alle Formulare – inklusive des formlosen Antrags zur Fristwahrung.
Du möchtest wissen, wer für dich zuständig ist, wo du deine Unterlagen abgeben kannst oder wann wir geöffnet haben?
Welche unsere Sachbearbeitung ist für dich persönlich zuständig? Gebe dazu einfach deinen vollständigen Nachnamen ein und klicke auf Anzeigen.
Bitte beachte, dass es sich bei den angegebenen Zeiten um die Anwesenheitszeiten handelt. Die Erreichbarkeit hängt von den Zeiten der Beratungstermine und unseren Telefonzeiten ab.
Du findest uns in Konstanz in der Gustav-Schwab-Straße, direkt hinter der Seezeit-Wohnanlage Petershauser Bahnhof.
Amt für Ausbildungsförderung – Seezeit
Gustav-Schwab-Straße 5
78467 Konstanz
Tel +49 7531 - 9782 500
Unsere Mitarbeiter*innen an der Empfangstheke beantworten hier gerne Ihre allgemeinen Fragen, nehmen Unterlagen entgegen und geben Formulare aus.
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Bitte beachten Sie, dass wir mittwochs telefonisch nicht erreichbar sind. In dieser Zeit bearbeiten die Mitarbeitenden ausschließlich die eingegangenen Anträge, sodass Sie so schnell wie möglich Rückmeldung zu Ihrem Antrag erhalten.