Ein Studienkredit oder ein Darlehen kann eine Möglichkeit sein, dein Studium mitzufinanzieren – besonders, wenn BAföG nicht infrage kommt.
Hier findest du eine Übersicht zu verschiedenen Angeboten: vom Bildungskredit über den KfW-Studienkredit bis zum Darlehen aus dem Härtefonds.
Du bist unsicher, ob ein Kredit zu deiner Situation passt? Unsere Sozialberatung unterstützt dich – persönlich, vertraulich und kostenfrei.
Für Studierende, die vorübergehend in eine wirtschaftliche Notlage geraten oder am Studienende sind, kann ein zinsloses Darlehen eine schnelle Hilfe bedeuten. Wir bieten zwei Formen des zinslosen Darlehens an: den Härtefonds des Deutschen Studentenwerks (DSW) und den Seezeit-Härtefonds. Insgesamt bis zu 2000 €.
Für beide Darlehensformen müssen Antragstellende geeignete Bürgen stellen, die ein regelmäßiges Einkommen in der Bundesrepublik Deutschland nachweisen können. Weitere Vorgaben und Richtlinien könnt ihr auch in unseren Downloads nachlesen.
Informiert euch bei unserer Sozialberaterin Marlies Piper über die zinslosen Darlehen. Sie beantwortet eure Fragen und unterstützt euch beim Ausfüllen der Vertragsunterlagen.
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Der Bildungskredit ist ein Programm der Bundesregierung, das sich besonders an Studierende im fortgeschrittenen Studium richtet. Der Bildungskredit kann eine zinsgünstige Alternative sein, wenn die Kosten für das Studium zu hoch sein sollten oder der Abschluss des Studiums gefährdet ist. Er kann nach einem Bachelorexamen ein weiteres Mal für den Master beansprucht werden.
Gerne beraten wir euch, ob ein Bildungskredit infrage kommt und welche Bedingungen damit verbunden sind über unsere Sozialberatung.
Die Vertragsunterlagen erhaltet ihr direkt vom Bundesverwaltungsamt. Der Vertrag kann nur bei einer Bank legitimiert werden.
Wir beraten weiterhin ausführlich zu den bestehenden Optionen, auch zum KfW-Studienkredit, klären die Konditionen und beantworten Fragen.
Hinweis: Die Freischaltung des KfW Studienkredits ist nicht mehr über Seezeit möglich.
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Beratung in Konstanz
Bitte für die Erstberatung einen Termin vereinbaren. Das Büro der Sozialberatung ist an der Universität Konstanz im K-Gebäude unterhalb der Mensa.
Erstberatung
Marlies Piper
Sozialberatung
Raum K 312
Tel + 49 7531 - 9782 211
sozialberatung[at]seezeit.com
Nachweise während der Vertragslaufzeit
Studienbescheinigung
Bitte beachtet, dass ihr jeweils bis zum 15. April bzw. 15. Oktober eines Jahres eure fortlaufende Immatrikulation nachweisen müsst. Die Nachweise können nur noch digital über Vertriebspartner der KfW erfolgen.
Link KfW-Onlineportal Studienbescheinigung
Leistungsnachweis
Spätestens zum Ende des sechsten Fach- bzw. Fördersemesters im Bachelor müsst ihr einen Leistungsnachweis der Hochschule über 90 ECTS direkt bei der KfW einreichen. Wird wegen der Corona-Pandemie ein Verlängerungssemester benötigt, kann über einen formlosen Antrag bei der KfW ein Semester beantragt und verlängert werden, wenn die Hochschule die Verzögerung aus organisatorischen Gründen bestätigt.
Link Formblatt Leistungsnachweis
Förderung über das 10. Fachsemester hinaus
Die KfW-Bank kann den Vertrag ggf. bis zum 14. Fachsemester verlängern. Reicht dazu im 10. Fachsemester die Bescheinigung der Hochschule ein, dass ihr euer Studium voraussichtlich in vier weiteren Semestern erfolgreich abschließen werdet.
Link Bescheinigung der Hochschule über den voraussichtlichen Studienabschluss