Ein Studienkredit oder Darlehen kann eine Möglichkeit sein, das Studium mitzufinanzieren. Wir möchten Ihnen einige der Angebote vorstellen, für weitere Fragen ist unsere Sozialberatung gerne da. Einen ersten Überblick zu verschiedenen Studienkrediten und Darlehen finden Sie hier:
Für Studierende, die vorübergehend in eine wirtschaftliche Notlage geraten oder am Studienende sind, kann ein zinsloses Darlehen eine schnelle Hilfe bedeuten. Wir bieten Ihnen zwei Formen des zinslosen Darlehens an: den Härtefonds des Deutschen Studentenwerks (DSW) und den Seezeit-Härtefonds. Insgesamt bis zu 2000 €
Für beide Darlehensformen müssen Sie geeignete Bürgen stellen, die ein regelmäßiges Einkommen in der Bundesrepublik Deutschland nachweisen können. Weitere Vorgaben und Richtlinien können Sie auch in unseren Downloads nachlesen.
Informieren Sie sich bei unserer Sozialberaterin Marlies Piper über die zinslosen Darlehen. Sie beantwortet Ihre Fragen und unterstützt Sie beim Ausfüllen der Vertragsunterlagen.
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Downloads
Der Bildungskredit ist ein Programm der Bundesregierung, das sich besonders an Studierende im fortgeschrittenen Studium richtet. Der Bildungskredit kann eine zinsgünstige Alternative sein, wenn die Kosten für das Studium zu hoch sein sollten oder der Abschluss des Studiums gefährdet ist. Er kann nach einem Bachelorexamen ein weiteres Mal für den Master beansprucht werden.
Gerne beraten wir Sie, ob ein Bildungskredit für Sie infrage kommt und welche Bedingungen damit verbunden sind über unsere Sozialberatung.
Die Vertragsunterlagen erhalten Sie direkt vom Bundesverwaltungsamt. Sie können den Vertrag nur bei einer Bank legitimieren lassen.
Wir beraten Sie weiterhin ausführlich zu den Ihnen bestehenden Optionen, auch zum KfW-Studienkredit, klären die Konditionen und beantworten Ihre Fragen.
Hinweis: Die Freischaltung des KfW Studienkredits ist nicht mehr über Seezeit möglich.
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Beratung in Konstanz
Bitte für die Erstberatung einen Termin vereinbaren. Sie finden die Sozialberatung an der Universität Konstanz im K-Gebäude unterhalb der Mensa.
Erstberatung
Marlies Piper
Sozialberatung
Raum K 312
Tel + 49 7531 - 9782 211
sozialberatung[at]seezeit.com
Nachweise während der Vertragslaufzeit
Studienbescheinigung
Bitte beachten Sie, dass Sie jeweils bis zum 15. April bzw. 15. Oktober eines Jahres Ihre fortlaufende Immatrikulation nachweisen müssen. Die Nachweise können nur noch digital über Vertriebspartner der KfW erfolgen.
Link KfW-Onlineportal Studienbescheinigung
Leistungsnachweis
Spätestens zum Ende des sechsten Fach- bzw. Fördersemesters im Bachelor müssen Sie einen Leistungsnachweis der Hochschule über 90 ECTS direkt bei der KfW einreichen. Wird wegen der Corona Pandemie ein Verlängerungssemester benötigt, kann über einen formlosen Antrag bei der KfW ein Semester beantragt und verlängert werden, wenn die Hochschule die Verzögerung aus organisatorischen Gründen bestätigt.
Link Formblatt Leistungsnachweis
Förderung über das 10. Fachsemester hinaus
Die KfW-Bank kann Ihren Vertrag ggf. bis zum 14. Fachsemester verlängern. Reichen Sie dazu im 10. Fachsemester die Bescheinigung der Hochschule ein, dass Sie Ihr Studium voraussichtlich in vier weiteren Semestern erfolgreich abschließen werden.
Link Bescheinigung der Hochschule über den voraussichtlichen Studienabschluss