Studierendenwerksbeitrag

Informationen zu Beitragshöhe, Rückerstattung und Finanzierung des Studierendenwerks

Alle Studierenden zahlen zur Immatrikulation und zu Beginn jedes Semesters eine Gebühr an die Hochschule. Diese setzt sich aus dem Verwaltungskostenbeitrag, dem Studierendenschaftsbeitrag und dem Studierendenwerksbeitrag zusammen. Letzterer trägt etwa 15 % (2023) zur Finanzierung des Studierendenwerks bei. 

 

Der Verwaltungsrat von Seezeit besteht aus drei Mitgliedern der Hochschulleitungen, vier studentischen Vertretungen, drei externen sachverständigen Personen sowie weiteren beratenden Mitgliedern. Gemeinsam beraten und beschließen sie wichtige Themen – zum Beispiel den Wirtschaftsplan von Seezeit. 

Ein zentraler Bestandteil davon ist der Studierdenwerksbeitrag, den Studierende an das Studierendenwerk leisten. Zusammen mit den Einnahmen von Seezeit und öffentlichen Zuschüssen ermöglicht dieser Beitrag viele Angebote rund ums Studium – für mehr Chancengleichheit in der Hochschulbildung:

Und vieles mehr – solidarisch finanziert, damit alle gut durchs Studium kommen.

 

Teil des Studierendenwerksbeitrags ist auch der sogenannte Solidarbeitrag für das Semesterticket. Die Idee dahinter ist, dass alle Studierenden einen geringen Betrag entrichten, der das Semesterticket mitfinanziert. Dadurch können die Verkehrsbetriebe die Semestertickets zu günstigen Preisen anbieten. Der Solidarbeitrag für das Semesterticket ist ein durchlaufender Posten. Das heißt, wir geben diesen Betrag in voller Höhe an die Verkehrsunternehmen weiter.

Studierendenwerksbeiträge ab WS 25/26
Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags
Rückerstattung des Solidarbeitrags fürs Semesterticket
Finanzierung Seezeit Studierendenwerk Bodensee 2023