Ein wichtiger Schritt als Studierende/r ist, sich ausreichend zu versichern. Hier finden Sie deshalb einige grundsätzliche Informationen zu Versicherungen, die relevant für Studierende sind.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen gern weiterhelfen, Sie jedoch nur bei bestimmten Versicherungsangelegenheiten (z.B. Erstatten einer Unfallanzeige) unterstützen können. Für den Abschluss Ihrer Versicherungen und das richtige Verhalten im Versicherungsfall sind Sie selbst verantwortlich.
Eine Haftpflichtversicherung muss persönlich von den Studierenden abgeschlossen werden. Sie greift immer dann, wenn eine Person einen Schaden verursacht. Leicht kann es passieren, dass Schadenersatz von 100.000 Euro oder höher gefordert wird, für den Sie persönlich haften.
Typische Beispiele, in denen man eine Haftpflichtversicherung haben sollte sind z. B.:
Besonders ausländische Studierende und Studienbewerber empfehlen wir, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Es lohnt sich Angebote zu vergleichen. Das International Office der Uni Konstanz vermittelt ein Angebot von ca. 20 bzw. 30 Euro über sechs Monate.
Studierende, die in Deutschland studieren, müssen einen Nachweis einer Krankenversicherung vorlegen. Studierende sind nach §5 Abs.1 Nr.9 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Bisher privat Versicherte können zum Studienbeginn in die gesetzliche Krankenkasse wechseln. Wer weiterhin die private Versicherung beibehalten möchte, kann sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse in den ersten drei Monaten befreien lassen. Diese Beantragung ist aber für das gesamte Studium endgültig!
Familienversicherung
Sie sind unter 25 und verdienen nicht mehr als 485 Euro oder über einen Minijob unter 520 Euro? Dann können Sie sich kostenfrei familienversichern.
Wer unter 25 Jahre alt ist und gesetzlich versicherte Eltern hat, kann sich in der Regel über die Eltern kostenfrei familienversichern. Studierende, die einen gesetzlich versicherten Ehegatten haben, können sich entsprechend für die gesamte Studienzeit bei diesem kostenfrei mitversichern. Eine Überschreitung der Verdienstgrenze ist nur kurzfristig möglich. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Studentische Versicherung
Sie sind über 25? Oder überschreiten Sie die Einkommensgrenze, dann gilt die studentische Pflichtversicherung.
Studierende, die zwischen 25 und 30 Jahre alt sind und noch nicht das 14. Fachsemester absolviert haben, können sich über die Krankenkassen studentisch Pflichtversichern mit ca 130 Euro monatlich incl. Pflegeversicherung.
Wird die Altersgrenze überschritten, so können sich abgeleistete Zeiten im Zivil-/Wehrdienst verlängernd auswrken. Das gilt auch für Freiwilligendienste (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V).
Außerdem bestehen geseztliche Verlängungsgründe wegen Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe die Überchreitung der Altersgrenze oder Fachstudienzeit rechtfertigen, z. B. Erziehungszeiten (§ 5 Abs.1 Nr.9 SGB V) oder Erkrankung. Wenden Sie sich zur Beratung an die Sozialberatung.
Danach greift die teurere freiwillige Versicherung bei der Krankenkasse mit ca. 210 Euro. Diese muss innerhalb von drei Monaten beantragt werden. Für einen Übergangszeitraum von sechs Monaten, gilt der etwas günstigere Absolvententarif. Die Beiträge sind von den Krankenkassen unterschiedlich einkommensabhängig gestaffelt.
Erhalt von Waisenrente
Wer (Halb-)Waisenrente bezieht, ist i.d.R. über diesen Status krankenversichert. Ein gesonderter Betrag für die Krankenversicherung wird im Rentenbescheid benannt und direkt an die Krankenversicherung weitergeleitet.
Befreiung von der Zuzahlung
Es besteht eine Belastungsgrenze bei der Zuzahlung für Medikamente oder Behandlungen nach § 62 SGB V. Sie liegt bei 2 Prozent der Bruttoeinnahmen bzw. bei 1 Prozent bei chronischen Erkrankungen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Links
Studierende der Hochschulen in Baden-Württemberg sind über die Unfallkasse das Landes versichert. Das heißt, sollte auf dem direkten Weg oder während des Studiums auf dem Gelände der Hochschule ein Unfall passieren, sind Sie über die UKBW abgesichert. Weitere Informationen, z. B. welche Aktivitäten gesetzlich unfallversichert erhalten Sie auf der Homepage der UKBW.
Was tun, wenn ein Unfall passiert ist?
Haben Sie sich während Ihres Studiums auf dem Hochschulgelände, oder während einer Hochschulveranstaltung (unter anderem Hochschulsport) verletzt? Dann wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner um eine Unfallanzeige aufzugeben:
Universität Konstanz
Wenn Sie auf dem Weg zur Hochschule/Lehrveranstaltung oder während des Hochschulsports einen Unfall haben, muss dieser der UKBW (Unfallkasse Baden-Württemberg) gemeldet werden. Hierzu finden Sie die Unfallanzeige. Diese können Sie ausgefüllt mit einer Bescheinigung der Sportstunde und der Immatrikulationsbescheinigung im Service Center abgeben oder per E-Mail an servicecenter[at]seezeit.com senden.
Die Punkte Nr. 3, 10 & 22 der Unfallanzeige dürfen Sie freilassen. Wir senden nach Erhalt Ihrer Unfallanzeige diese an die UKBW.
Wenn Sie auf dem Weg zur Uni, auf dem Heimweg von der Uni oder auf dem Weg zum Hochschulsport einen Unfall haben, dürfen Sie die Wegeunfallanzeige ausfüllen. Hierzu ist es sehr wichtig, dass Sie uns eine genaue Wegbeschreibung beilegen. Sehr gerne können wir dies auch telefonisch oder persönlich mit Ihnen gemeinsam ausfüllen, da hier die UKBW die ganz genaue Route benötigt, die Sie gelaufen oder gefahren sind. Wir zeichnen dies gerne auf einer Karte für Sie ein und sind Ihnen behilflich. Alle weiteren Punkte werden ansonsten wie bei der normalen Unfallanzeige gehandhabt.
Seezeit Service Center Konstanz
Ebene A 5
Tel +49 7531 - 9782 204
servicecenter[at]seezeit.com
HTWG Konstanz, RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten, PH Weingarten und DHBW Ravensburg
Bitte wenden Sie sich an Ihr Studierendensekretariat.