Überbrückungshilfe des Bundes für Studierende in finanzieller Schieflage
Studierende, die durch die Pandemie in finanzielle Not geraten sind, weil ihnen beispielsweise der Nebenjob weggebrochen ist, können einen nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen. Insgesamt stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den deutschen Studierendenwerken 100 Millionen Euro bereit.
Unabhängig von Alter oder Semesterzahl können die Studierenden den Zuschuss in Höhe von mindestens 100 bis maximal 500 Euro pro Monat für maximal drei Monate ab Juni 2020 erhalten. Dafür müssen sie ihre Bedürftigkeit Monat für Monat nachweisen und die Hilfe jeweils neu beantragen. Die Höhe richtet sich nach dem Kontostand der betroffenen Studierenden am Vortag der Antragstellung. Den Antrag können die Studierenden über ein Online-Portal stellen.
Damit wir die Anträge zeitnah bearbeiten und die Mittel auszahlen können, haben wir ein Team aus rund 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgebaut, die unsere Sozialberatungsstelle bei dieser Aufgabe unterstützen werden. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Fragen rund um die Überbrückungshilfe des Bundes beantwortet unser Team unter corona-zuschuss-bund[at]seezeit.com. Informationen zu weiteren Finanzierungshilfen für Studierende, auch über die Corona-Pandemie hinaus, finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Hier finden Sie den Antrag und die Richtlinien für die Überbrückungshilfe sowie FAQ’s und Technische Hinweise.
Landes-Darlehen für Studierende
Das Land Baden-Württemberg hat einen Notfallfonds von insgesamt einer Million Euro auf den Weg gebracht, der als zinsloses Darlehen ausgezahlt wird. Mit dem Fonds sollen Studierende unterstützt werden, die durch die Coronakrise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Die Richtlinien für das Darlehen finden Sie hier.
Inländische Studierende, die die Landes-Hilfe in Anspruch nehmen, können für die Monate April und Mai jeweils bis zu 450 € Hilfe als zinsloses Darlehen erhalten. Ausländische Studierende können darüber hinaus auch für den Juni bis zu 450 € erhalten. Die Höhe des Darlehens richtet sich individuell nach den Einkünften, die die betroffenen Studierenden im März 2020 hatten. Es kann nach Beleg auch dann gewährt werden, wenn erstmals im April 2020 Einkünfte erzielt worden wären. Spätestens ab Juni 2021 muss das Darlehen zurückgezahlt werden, die Mindestrate beträgt dabei 75 Euro pro Monat.
Sie können den Antrag Corona-Hilfe an Corona-Darlehen-Land[at]seezeit.com stellen.
KfW-Studienkredit: Ausnahmeregelungen im Rahmen der Corona-Pandemie
Die öffentlich-rechtliche KfW-Förderbank ändert die Voraussetzungen zur Beantragung des Studienkredits und die Zinskonditionen.
Studierende können den KfW-Studienkredit im Zeitraum vom 1. Mai 2020 bis zum 31. März 2021 als zinsloses Darlehen erhalten.
Dies gilt sowohl für neue Antragsteller, die ab dem 8. Mai hinzukommen, als auch für die Studierenden, die zwischen dem 1. Mai 2020 und 31. März 2021 bereits laufende Kredite ausgezahlt bekommen.
Ausländischen Studierenden wird ebenfalls von 1. Juli 2020 bis zum 31. März 2021 der Studienkredit geöffnet. Voraussetzung hierfür ist, dass diese an einer deutschen Adresse gemeldet sind.
- Das zinslose Darlehen hat eine Auszahlungshöhe von 100 bis zu 650 Euro im Monat.
- Ab 1. April 2021 gelten für das Darlehen wieder die bisherigen Zinskonditionen (zuletzt 4,36%).
- Die Auszahlung des KfW-Studienkredit kann monatlich gestoppt werden.
- Bei Abschluss bis zum 15. des Monats, erfolgt die Auszahlung zum Ersten des Folgemonats.
Alle Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Webseite der KfW – danach können Sie die Unterlagen bei Seezeit einreichen.
BAföG
Wir bearbeiten weiterhin Ihre eingehenden BAföG-Anträge, denn BAföG kann auch für ein Online-Studium gezahlt werden. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an uns oder nutzen unsere FAQs.
Stellen Sie einfach direkt einen formlosen Antrag, das Ausfüllen dauert weniger als drei Minuten. Es lohnt sich – Sie bekommen Geld vom Staat und am Ende müssen Sie nur die Hälfte zurückzahlen.
Schicken Sie Ihren formlosen Antrag an das Amt für Ausbildungsförderung, wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei den weiteren Antragsformularen.
Seezeit Nothilfe
Mit der Nothilfe unterstützt Seezeit Studierende in einer akuten wirtschaftlichen Notsituation, die nicht durch andere Sozialleistungen oder andere Fördermöglichkeiten abgedeckt werden kann. Als Höchstbetrag sind bis zu 300 Euro, maximal an drei Folgemonaten, vorgesehen. Den Antrag und die Richtlinien finden Sie hier.