Sie müssen an einer der folgenden Hochschulen eingeschrieben sein bzw. vorhaben, sich dort einzuschreiben:
Universität Konstanz HTWG Konstanz PH Weingarten HS Ravensburg-Weingarten DHBW Ravensburg
Eine Studienbescheinigung benötigen wir erst, wenn ein Mietvertrag zustande kommt.
Etwa sechs Monate vor dem gewünschten Einzug.
Im Bewerbungsportal kannst du deinen Wunsch-Mietbeginn frei wählen. Ein späterer Einzug ist möglich, wenn während des Semesters vereinzelt Zimmer frei werden.
Bewirb dich über das Seezeit-Bewerbungsportal. Dort gibst du deine persönlichen Angaben ein und lädst Zulassungsbescheid, Studienbescheinigung (spätestens bei Mietvertrag) und Passfoto hoch.
Eine Bewerbung ist etwa sechs Monate vor dem gewünschten Einzug möglich.
Bitte bewirb dich nur einmal – Mehrfachbewerbungen werden gelöscht.
Im Bewerbungsformular kannst du deinen Wunsch-Mietbeginn frei wählen, da vereinzelt auch während des Semesters Zimmer frei werden.
Mit Ihrer Bewerbung zeigen Sie Interesse an einem Platz bei uns, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Unterkunft oder ein bestimmtes Zimmer. Die Zimmervergabe hängt von der Zahl der freien Plätze zum jeweiligen Semesterbeginn ab.
Die Bewerbung auf einen Wohnanlagenplatz ist unverbindlich. Sie können jederzeit zurücktreten, sofern noch kein Mietvertrag mit uns besteht.
Eine kurze Info an wohnen@seezeit.com genügt.
Wenn Sie z. B. nach einem Praxissemester wieder zurückkehren möchten, können Sie sich gerne neu bei uns bewerben. Eine Garantie oder ein Anspruch auf ein Zimmer besteht jedoch nicht, da die Zimmervergabe von der Zahl der freien Plätze zum jeweiligen Semesterbeginn abhängt.
Ja, Alleinerziehende oder Paare mit Kind können sich bei uns auf ein Zimmer bzw. eine Wohnung bewerben. Füllen Sie dazu bitte den folgenden Antrag aus.
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Ja. Sollten Sie ein barrierefreies Zimmer benötigen, melden Sie sich bitte ganz normal in unserem Online-Portal an. Nach der Anmeldung sprechen Sie bitte unsere Sachbearbeiter persönlich an.
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In der Regel vergeben wir die ersten Zimmer
Die Vergabe ist ein fließender Prozess und kann bis zum Semesterbeginn dauern.
Sobald alle Zimmer vergeben sind, erhalten die übrigen Bewerbenden eine Absage per E-Mail.
In allen Seezeit-Wohnanlagen werden die Zimmer per Losverfahren/Zufallsprinzip vergeben – so hat jede*r die gleiche Chance auf ein Zimmer.
Sobald wir dir ein Zimmer anbieten können, erhältst du eine E-Mail mit allen Vertragsunterlagen.
Das Angebot kannst du dann innerhalb der genannten Frist annehmen.
Zuvor schicken wir dir zwischen den einzelnen Phasen der Zimmervergabe regelmäßig automatische E-Mails – etwa alle drei Wochen. Darin bestätigst du, dass du weiterhin interessiert bist.
Kurz vor Semesterbeginn kommen die Nachrichten häufiger, damit die Liste der Bewerbenden aktuell bleibt und wir freie Zimmer noch schneller und ohne Verzögerung vergeben können.
Absagen erfolgen ebenfalls per E-Mail, sobald alle Zimmer in unseren Wohnanlagen vergeben sind.
Da unsere Zimmer durchgängig belegt sind, können wir keine offiziellen Besichtigungen organisieren. Fotos der Anlagen und eine detaillierte Beschreibung finden Sie auf unserer Website.
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Die Mietverträge beginnen in der Regel
Die Mindestlaufzeit beträgt ein Semester.
Verträge, die von 01.12. bis 01.05. beginnen, enden am 31.03. die von 01.06. bis 01.11. beginnen, enden am 30.09.
Die Regelwohnzeit liegt bei vier Semestern (zwei Jahren).
Das heißt: Du kannst in der Regel bis zu zwei Jahre in einer Seezeit-Wohnanlage wohnen. So haben auch andere Studierende die Chance auf ein Zimmer.
Eine Verlängerung darüber hinaus ist in begründeten Fällen möglich – etwa bei sozialem Engagement in der Wohnanlage oder bei besonderem sozialem Bedarf.
Die Verlängerung kann maximal zwei Semester, in Ausnahmefällen bis zu drei Semester betragen. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung besteht jedoch nicht.
Für Zeit- oder Austauschstudierende (z. B. Erasmus) gelten individuelle Mietzeiten. Sie richten sich nach den Vereinbarungen mit dem jeweiligen International Office der Hochschule.
Wenn Sie länger bei uns wohnen möchten, stellen Sie bitte einen schriftlichen Verlängerungsantrag, den wir individuell prüfen. Reichen Sie den Antrag bis zum 15. Mai (bei Vertragsende 30. September) bzw. bis zum 15. Dezember (bei Vertragsende 31.03.) ein. Über die Regelwohnzeit (4 Semester) hinaus sind gegebenenfalls Verlängerungen von max. 2 Semestern, in Ausnahmefällen auch bis zu 3 Semester möglich. Eine Garantie/ein Rechtsanspruch auf Verlängerung des Mietvertrages besteht jedoch nicht.
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Unsere Mietverträge sind stets befristet und enden sobald die Laufzeit abgelaufen ist automatisch. Es ist nicht möglich, den Vertrag vorzeitig gemäß den Bestimmungen im BGB (Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende) zu kündigen.
Sie können Ihren Vertrag jedoch vorzeitig zum jeweiligen Semesterende (30.09 bzw. 31.03) kündigen, sofern Sie eine acht-wöchigen Frist beachten. Bitte reichen Sie dazu unser Kündigungsformular ein oder kündigen Sie gerne auch formlos. Das Dokument benötigen wir im Original mit Ihrer Unterschrift, eine Kündigung per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.
Sollten Sie aus einem wichtigen Grund Ihren Mietvertrag außerhalb der Kündigungsfristen beenden wollen, reichen Sie uns bitte ebenfalls eine Kündigung ein. Wir prüfen Ihre Kündigung und melden uns bei Ihnen, ob die Kündigung möglich ist.
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Wenn Sie Ihren Mietvertrag abschließen, müssen Sie Seezeit eine Einzugsermächtigung erteilen. Wir buchen die Miete dann immer am zweiten Werktag eines jeden Monats automatisch von Ihrem Konto ab.
Ja, wenn Sie z.B. für ein Praktikum oder einen Auslandsaufenthalt nicht am Hochschulort sind bzw. bei DHBW-Studierenden für die A- bzw. B-Phasen, können Sie Ihr Zimmer bis zu einer Dauer von sechs Monaten zwischenvermieten. Die Dauer der Zwischenmiete rechnen wir Ihrer Wohnzeit an. Für jede Zwischenvermietung fällt eine Bearbeitungsgebühr an.
Sie dürfen nur an eingeschriebene Studierende zwischenvermieten (Nachweis mit Studienbescheinigung).
Seezeit vermittelt keine Zwischenmieter. Gerne können Sie unsere Online-Zimmerbörse nutzen, um einen Zwischenmieter zu finden.
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Für die Zwischenmiete ist keine Online-Bewerbung nötig. Beide Parteien füllen das Formular „Antrag auf Interimsvermietung“ aus und unterschreiben es.
Reichen Sie das Formular spätestens vier Wochen vor Beginn der gewünschten Zwischenvermietung ein (per Mail an wohnen@seezeit.com). Unsere Sachbearbeiter prüfen Ihren Antrag. Bei einer längeren Abwesenheit empfehlen wir eine Kündigung, damit wir das Zimmer an einen anderen Bewerber vergeben können.
Sollten Sie an andere Studierende zwischenvermieten, so bleiben Sie weiterhin Vertragspartner von Seezeit. Wir empfehlen deshalb, dass Sie mit dem Zwischenmieter eine Kaution vereinbaren und einen Vertrag abschließen. Das Zimmer darf nur zum festgelegten Mietpreis weitervermietet werden. Eine Erhöhung des Mietpreises ist nicht zulässig. Das Zimmer übergeben Sie selbstständig (ohne unsere Hausmeister), wir empfehlen Ihnen ein Übergabeprotokoll zu führen. Ihre Post wird weiterhin zur Wohnanlage gesendet, Zwischenmieter/-innen sind verpflichtet, die Post weiterzuleiten. Eine vom Zwischenmieter evtl. benötigte Wohnungsgeberbestätigung für das Meldeamt müssen Sie als sein Vermieter ausfüllen (Seezeit ist für diese Bestätigungen nicht zuständig, da zwischen Seezeit und dem Zwischenmieter kein Vertragsverhältnis besteht).
Für die Bearbeitung/Austellung eines Mietvertrages erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro.
Die Kaution für ein Einzelzimmer beträgt 750 Euro, für ein Doppelzimmer 1.500 Euro. Wir buchen die Kaution zum Beginn des ersten Mietmonats automatisch von Ihrem Bankkonto ab. Dafür müssen Sie uns eine Einzugsermächtigung hinterlegen.
Wir bitten um Verständnis, dass Kartenzahlungen bei Seezeit derzeit leider nicht möglich sind. Wir haben diese Zahlungsmethode geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die hohen Bankgebühren und der Verwaltungsaufwand zu hohen Kosten führen würden. Diese wie im Einzelhandel einzupreisen, möchten wir nicht. Dadurch würden sich die Mieten erhöhen, das ist nicht unser Ziel.
Sie können ab dem ersten Werktag des vertraglich vereinbarten Monats einziehen. Wenn der Mietvertrag beispielsweise im April beginnt, der 1. April aber auf Samstag fällt, können Sie somit frühestens ab 3. April einziehen. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig den genauen Einzugstermin rechtzeitig mit der Abteilung Wohnen.
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Zu Ihrem Einzugstermin erhalten Sie vor Ort die Schlüssel durch den zuständigen Hausmeister. Der Hausmeister übergibt Ihnen das Zimmer und erstellt für Sie ein Einzugsprotokoll.
Ja, Sie können eine dritte Person bevollmächtigen, für Sie die Schlüssel- bzw. Zimmerübergabe zu übernehmen. Bitte füllen Sie dazu folgendes Formular aus und geben es bei uns ab.
Formular: Vollmacht zum Empfang der Schlüssel und des Übergabeprotokolls
Wenn Sie Ihr Zimmer bezogen haben, müssen Sie sich nach dem Meldegesetz innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt anmelden. Beim Einwohnermeldeamt müssen Sie eine Vermieterbescheinigung vorlegen. Diese erhalten Sie bei Ihrem Einzug vom zuständigen Hausmeister.
Eine Besonderheit in Konstanz: Zu Anfang des Semesters bietet das Bürgerbüro Sammeltermine für Studierende der Uni und der HTWG an.
Sollten Sie Ihren Wohnort als Ihren Zweitwohnsitz anmelden wollen, beachten Sie bitte, dass eine Zweitwohnsitzsteuer anfällt.
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Unsere Mietpreise sind Komplettmieten. Das heißt: Du zahlst einen festen Betrag, in dem alle Wohnkosten enthalten sind – also Kaltmiete, Nebenkosten sowie Pauschalen für Heizung, Wasser, Strom, Müll und Internet in den meisten Wohnanlagen.
Tipp: Erwähne bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt, dass du bei Seezeit wohnst. Dann bekommst du keinen separaten Müllgebührenbescheid.
In den meisten unserer Wohnanlagen können Sie ohne Extrakosten den Internetzugang nutzen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit. Details erfahren Sie direkt auf den Seiten der Wohnanlagen.
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Der Rundfunkbeitrag wird von der GEZ erhoben und ist nicht in der Miete enthalten.
Bitte informieren Sie sich eigenständig, ob und wie Sie den Beitrag entrichten müssen.
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Ja, die Zimmer in unseren Wohnanlagen sind in der Regel mit Bett, Schrank, Schreibtisch und Schreibtischstuhl ausgestattet. Details zum Zimmer und der Möblierung finden Sie auch auf unserer Website.
Unsere Zimmer sind grundmöbliert. Gerne dürfen Sie Ihr angemietetes Zimmer darüber hinaus gestalten z. B. kleinere Möbel hinzustellen, Vorhänge o. ä. anbringen.
Davon ausgenommen sind die Gemeinschaftsräume in den WG’s. Diese sind nicht mitvermietet, sondern lediglich zur zweckmäßigen Nutzung überlassen. Deshalb dürfen Sie hier keine eigenen Möbel und Gegenstände aufstellen.
Ja, in allen Wohnanlagen stehen Waschmaschinen und Trockner bereit, die Sie in der Regel gegen eine Gebühr mit AppWash nutzen können. Mehr Informationen zur Nutzung mit AppWash.
Bei fast allen Wohnanlagen (Ausnahme Jungerhalde = autofrei) können Sie Stellplätze anmieten. Die Stellplätze sind je nach Wohnanlage oberirdisch oder in einer Tiefgarage. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Abteilung Wohnen.
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Unsere detaillierten Vertragskonditionen finden Sie im Dokument „Allgemeine Mietbedingungen“ auf unserer Website. Weitere Dokumente wie z. B. das Kündigungsformular sowie die Gebührenordnung, finden Sie ebenfalls auf unserer Website.
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Bitte melden Sie uns Schäden oder Mängel in Ihrer WG, Ihrem Zimmer oder Ihrem Appartment umgehend über unsere Online-Schadensmeldung.
Melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrem zuständigen Hausmeister. Er wird Ihnen einen Ersatzschlüssel aushändigen. Gegebenenfalls (bei Schlüsselverlust) muss aus Sicherheitsgründen der Schließzylinder ausgetauscht werden. Die Kosten für Ersatzschlüssel und Schließzylinder müssen Sie selbst tragen.
Für bestimmte Wohnanlagen sind externe Anbieter zuständig. Wen Sie kontaktieren müssen, finden Sie unter diesem Link - Internetsupport.
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Bei dringenden technischen Notfällen außerhalb der normalen Bürozeiten erreichen Sie den Hausmeister unter folgender Rufnummer: +49 7531 - 9782 888
Wir zahlen die Kaution in der Regel spätestens drei Monate nach Vertragsende aus. Falls sich Ihre Bankdaten geändert haben oder wir Ihnen die Kaution auf ein anderes Bankkonto überweisen sollen, reichen Sie bitte das Formular „Ändern der Bankdaten für die Kautionserstattung“ ein.
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Rechtzeitig vor Ihrem Vertragsende erhalten eine Erinnerungs-E-Mail. Wir bitten Sie in dieser E-Mail, einen Auszugstermin zu vereinbaren. Außerdem bekommen Sie Hinweise, was Sie beachten sollten, damit der Auszug reibungslos abläuft.
Ja, Sie können eine dritte Person bevollmächtigen, für Sie die Schlüssel- bzw. Zimmerrückgabe zu übernehmen. Bitte füllen Sie dazu folgendes Formular aus und geben es bei uns ab.
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Wir können keine Post nachsenden. Bitte stellen Sie rechtzeitig bei der Deutschen Post einen Nachsendeantrag.